Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Gerätevermietung und Services der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen


(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens
mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit
widersprochen.


(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss


(1) Die Angebote der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Technische Verbesserungen und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Verträge kommen
zustande wenn, sie schriftlich oder per email bestätigt werden oder dadurch, dass Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH mit der Ausführung bestellter Leistungen beginnt.
Auftragsergänzungen oder Abänderungen bedürfen der Schriftform.


(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


(3) Die Angestellten der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.


(4) Mit Auftragsbestätigung gewährleistet der Besteller, dass Rechte Dritter, behördliche
Maßnahmen u.a. nicht entgegenstehen. Der Besteller garantiert, dass er Inhaber der
urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsrechte ist, die für die vermietete Leistung erforderlich
sind. Werden Rechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller die Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH von jeglicher Inanspruchnahme von Seiten des Dritten frei. Der Besteller trägt darüber hinaus
die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese notwendigerweise für Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH entstehen.


§ 3 Preise


(1) Es gelten grundsätzlich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die bei Vertragsabschluß
gültigen Listenpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Lager,
ausschließlich Versand, Transport, Versicherung und Verpackung. Zusätzliche Leistungen (z. B.
Montage, Verbrauchsmaterialien, etc.) Werden gesondert berechnet.
 

(2) Soweit Preise nach Laufzeit der Geräte berechnet werden, ist der von der Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH festgestellte Wert des Gerätes bei Rückgabe bzw. Projektende
maßgeblich.


(3) Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH ist berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Bestellers
gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller
Selbst eine Versicherung in angemessener Höhe nachweislich abgeschlossen hat.
Versicherungsnachweise des Bestellers sind bis Mietbeginn beim Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH schriftlich zu hinterlegen, spätere Versicherungsnachweise werden nicht anerkannt. Die
Versicherung kann von der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH auch nachträglich in Rechnung
gestellt werden.


§ 4 Lieferzeit, Rücklieferung


(1) Die Lieferfrist gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der
Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen
technischen Fragen und vor Eingang der vom Besteller zu beschaffenen Genehmigungen, Freigaben,
sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis Ende der
Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die
Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.


(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund Ereignissen, die
Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH oder
deren Unterlieferanten eintreten-, hat Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.


(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
voraus. Dazu gehört auch, dass der Besteller alle bereits gestellten und fälligen Rechnungen bezahlt
hat.


(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen.


(5) Die Rücklieferung der gemieteten Geräte hat an dem Tag, der im Lieferschein eingetragen ist, bis
10.00 Uhr vormittags zu erfolgen. Bei verspäteter Rücklieferung ist Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH berechtigt, die Verlängerung des Mietzeitraumes zu unrabattierten Listenpreisen dem
Besteller in Rechnung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer Rücklieferung der Geräte (nicht
aufgerollte Kabel, verschmutzte Geräte etc.) berechnet Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH den
ihr entstehenden Arbeitsaufwand an den Besteller weiter.
 


§ 5 Zahlungen, Rabatte


(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH 10
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Skontoabzug bedarf einer gesonderten
Vereinbarung. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, betreibt die Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH das vereinfachte Mahnverfahren.


(2) Gerät der Besteller in Verzug, so ist Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH
behält sich vor, höhere Zinsen zu verlangen. Gewährte Rabatte verfallen ersatzlos bei Überschreitung
des Zahlungszieles.


(3) Bei Neukunden oder wenn Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH Umstände bekannt werden,
welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat.
Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.


(4) Der Besteller ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.


(5) Gewährte Firmenrabatte aus früheren Angeboten oder Rechnungen sind nicht bindend für die
aktuelle Rabattgewährung.


§ 6 Rücktritt


(1) Der Besteller kann jederzeit von seinem Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich
erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH .


(2) Bei Rücktritt kann Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH angemessenen Ersatz für die
entstandenen Vorbereitungen verlangen. 

Bei Rücktritt ab 10 Kalendertagen vor Mietbeginn verlangt
Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH 55% der Gesamtvergütung, ab 3 Kalendertagen 80 %.
Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH behält sich vor, höheren Ersatz zu verlangen, wenn
nachgewiesen werden kann, dass höhere Kosten für Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH
entstanden sind.


§ 7 Außerordentliche Kündigung


(1) Unbeschadet der in § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. 

(2) Soundlab Veranstaltungstechnik GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche
Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers eintritt, insbesondere wenn er
den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder
sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.


§ 8 Gewährleistung


(1) Die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel der Ware entfällt, wenn der Besteller die
Ware nicht unverzüglich nach Erhalt untersucht und den Mangel der Soundlab Veranstaltungstechnik
GmbH unverzüglich anzeigt. Rügen bedürfen der Schriftform.


(2) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Besteller oder Dritten, normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
ungeeignete Betriebsmittel.


§ 9 Haftungsbeschränkung 

(1)Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind
sowohl gegen den Geschäftsführer, seine Mitarbeiter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.


(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.


§ 10 Eigentumsvorbehalt


(1) Alle verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Soundlab
Veranstaltungstechnik GmbH .


§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den
Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.


(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht. Solche sind in gültige Regelungen
umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Sinn entsprechen.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

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